Geschäfts­bericht 2021

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Den Risiken von Steuerprüfungen wurde durch angemessene Rückstellungsbildung Rechnung getragen.

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen für Vor­perioden in Höhe von 275 T€ (Vorjahr: 228 T€) und periodenfremde Erträge in Höhe von 1.900 T€ (Vorjahr: 1.120 T€) enthalten.

Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede in den Wertansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz ermittelt. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 32,345 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 16,520 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird der daraus resultierende Aktivüberhang nicht aktiviert. Im Wesentlichen ergeben sich aktive latente Steuern aufgrund der handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze im Rückstellungsbereich.