Geschäfts­bericht 2021

Rückstellungen

Angaben in Tsd. €31.12.202131.12.2020
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen16.72015.887
Steuerrückstellungen3.6505.550
Sonstige Rückstellungen38.55431.762
 58.92453.199

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Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen wird seit 2016 gemäß § 253 Abs. 2 HGB ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde gelegt. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahres-Durchschnittszinssatz verwendet. Vereinfachend wird der Zinssatz angewendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Inventurstichtag der Pensionsverpflichtungen ist der 30. September 2021.

Zum Inventurstichtag wurde für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ein für den 31. Dezember 2021 prognostizierter Zinssatz von 1,87 % (Vorjahr: 2,30 %) verwendet. Auf Basis eines prognostizierten 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes von 1,35 % (Vorjahr: 1,60 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2021 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.324 T€ (Vorjahr: 1.676 T€), der grundsätzlich ausschüttungsgesperrt ist. Da die frei verfügbaren Rücklagen der rhenag über dem Unterschiedsbetrag liegen, kann der Bilanzgewinn der rhenag in voller Höhe ausgeschüttet werden.

Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden bei den Pensionsverpflichtungen unverändert jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,35 % und Rentensteigerungen von jährlich 1,60 % zugrunde gelegt. Bei den Energie­beihilfen und Weihnachtsgeldern an Pensionäre und deren Hinterbliebene wurde eine jährliche Dynamisierung des Zuschusses um, gegenüber dem Vorjahr unverändert, 1,00 % einkalkuliert.

Für ehemalige Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 10.573.410,00 €.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungsverpflichtungen und Verpflichtungen aus dem Gas- und Strom­geschäft wie bspw. die Beschaffung von Zertifikaten im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems. Die auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G basierenden Werte der Rückstellungen für Altersteilzeit, Jubiläums- und Abschiedsbezügen sind mit der Projected Unit Credit-Methode berechnet. Die Bewertungen berücksichtigen einen Rechnungszins von 1,35 % (im Vorjahr 1,60 %) bei Jubiläums- und Abschiedsbezügen sowie 0,34 % (im Vorjahr 0,49 %) für vertraglich geregelte und potentielle Altersteilzeitverpflichtungen und einen Gehaltstrend von unverändert 2,35 % bei Jubiläums- und Abschiedsbezüge bzw. 2,10 % bei Altersteilzeit. Es handelt sich bei den Rechnungszinsen um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre.

Die Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €) werden mit den Vermögensgegenständen aus der Insolvenzbesicherung in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €), die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (§ 246 Abs. 2 HGB) und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der den Anschaffungskosten entspricht. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 2 T€) wurden mit den Zinszuführungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo ist im Zinsergebnis unter dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.