Geschäfts­bericht 2021

Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG

 

Die rhenag unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Der Jahresabschluss der rhenag ist nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die rhenag erbringt energiespezifische Dienstleistungen im Bereich Elektrizitäts- und Gasverteilung gegenüber den beiden Netzgesellschaften RSN und WWN.