Geschäfts­bericht 2021

Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:

Aus den nach der Ausgliederung der Teilbetriebe „Rhein-Sieg Netz“ auf die RSN und „Westerwald-Netz“ auf die WWN mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 zu erbringenden Dienstleistungen der rhenag für die RSN und WWN stehen im Geschäftsjahr 2021 den Umsatzerlösen in Höhe von 15.484 T€ (Vorjahr: 15.130 T€) entsprechende Aufwendungen für bezogene Leistungen der RSN für die rhenag in Höhe von 2.252 T€ (Vorjahr: 2.252 T€) gegenüber.

Aus dem Finanzmittelkonto (s. Tz 5) mit der E.ON SE und dem mit den Tochtergesellschaften RSN und WWN vereinbarten vorgeschalteten Liquiditätsausgleich ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 durch negative Zinssätze (s. Tz 23) Zinsaufwendungen in Höhe von 489 T€ (Vorjahr: 471 T€).